Lehrerrat

Mitglieder des Lehrerrats 2022-2025 sind:  Nils Fasting, Lars Müller-Späth, Martin Rehs, Negar Jamali-Leusch, Tuba Erol

Als von den Kolleginnen und Kollegen gewähltes Gremium hat der Lehrerrat vielfältige Aufgaben. Im Mittelpunkt steht dabei die Vertretung deren Interessen sowie die im Schulgesetz besonders hervorgehobene Rolle der Beratung der Schulleitung in allen dienstlichen und persönlichen Angelegenheiten des Kollegiums. Des Weiteren kommen mit der Übertragung von Dienstvorgesetzteneigenschaften auf die Schulleitung auch für den Lehrerrat besondere Aufgaben der Mitbestimmung und Mitwirkung als Vertretung des Personalrates dazu.

 

Lehrerrat als Berater des Kollegiums

Als Basis jeder gut funktionierenden Schule steht ein Kollegium, das motiviert und zufrieden agiert. Deshalb fördern wir ein gutes Klima und eine Kultur des Miteinanders unter anderem durch unterschiedliche Kollegiumsveranstaltungen.

Als Anlaufstelle und Gesprächspartnerinnen und -partner stehen wir den Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung, um in allen dienstlichen als auch persönlichen Belangen beratend tätig zu werden. Solche Gespräche werden vertraulich behandelt, wir sind sogar laut Gesetz zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bei tiefer gehenden Problemen können wir auch eine kompetente Beratung z.B. durch den Personalrat vermitteln.

Die ständige Kommunikation mit den Kolleginnen und Kollegen vermittelt dem Lehrerrat auch eine Vorstellung über die Stimmung, Ängste, Probleme im Kollegium und über Haltungen zu aktuellen schulrelevanten Themen.

 

Lehrerrat als Berater und Vermittler in Konfliktfällen

Der Umgang mit Konflikten ist ein wichtiges Thema. Konflikte können für einzelne aber auch für eine Gruppe von Kolleginnen und Kollegen sehr belastend sein. Deshalb ist der Lehrerrat an einer schnellen und nachhaltigen Lösung von Konflikten interessiert. In Konfliktfällen mit anderen Kolleginnen und Kollegen oder der Schulleitung können wir dann sowohl als Berater, als Begleiter sowie als Vermittler auftreten.

 

Lehrerrat als Berater der Schulleitung

Im Schulgesetz heißt es: „Der Lehrerrat berät die Schulleitung in Angelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten.“ Angelehnt an die oben bereits erwähnte Vermittlerrolle in Konflikten kann der Lehrerrat mit seiner anders gelagerten Perspektive der Schulleitung helfen, bestimmte Situationen, Problemfälle und Personalia umfassender einzuschätzen und bei Bedarf an die Einhaltung gegebener Rechte und Verfahrensweisen erinnern.

 

Lehrerrat als Vertretung des Personalrates in dienstrechtlichen Angelegenheiten

Neben den erwähnten Aufgaben als Berater und als Mitwirkungsgremium übernimmt der Lehrerrat teilweise auch die Rechte und Pflichten eines Personalrates. Dies geschieht parallel zur Übertragung von Dienstvorgesetzteneigenschaften auf die Schulleitung. So hat er beispielsweise Mitbestimmungs- bzw. Beteiligungsrechte bei den Themen Mehrarbeit, Einstellung, Mitarbeitergespräche, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Teilnehmerauswahl von Fortbildungen sowie Maßnahmen zur Umsetzung der Gleichstellung.